Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 7
63869 Heigenbrücken
Kontakt
E-Mail: rathaus@vg-heigenbruecken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09885203795Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09885203795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6020 9710-0
Fax: +49 6020 9710-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023