Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtwerke Neustadt (SWN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dieselstraße 5
96465 Neustadt b. Coburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/206185312796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9568 852-0
Fax: +49 9568 852-43
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023