Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Böbrach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94255 Böbrach
Kontakt
E-Mail: poststelle@boebrach.de
De-Mail: gemeinde-boebrach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42664268517Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42664268517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9923 80100-0
Fax: +49 9923 80100-7
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024