Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - Dezernat V - Stadtwerke Rosenheim, GmbH & Co KG
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 1209
83013 Rosenheim
Kontakt
E-Mail: kundenzentrum-stadtwerke@swro.de
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Fachliche Freigabe
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