Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Nersingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nersingen.de
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