Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Offingen - Stabsstellen
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89362 Offingen
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Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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- Freitag 08:00 - 12:15 Uhr
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Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024