Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gaswerkstraße 17
87700 Memmingen
Kontakt
E-Mail: info@stadtwerke-memmingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/022849762844Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 8556-0
Fax: +49 8331 8556-180
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024