Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Creußen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 11

    95473 Creußen

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 11

    95473 Creußen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-creussen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53551914785Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9270 989-0

    Fax: +49 9270 989-77

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English