Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 29

    94351 Feldkirchen

    Postanschrift

    Hauptstr. 29

    94351 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@feldkirchen-gemeinde.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49886323553Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49886323553Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9420 8402-0

    Fax: +49 3222 2340-483

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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