Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Geisenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 6
84141 Geisenhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@geisenhausen.de
De-Mail: rathaus.gsh@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=90108497563Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90108497563Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8743 9616-0
Fax: +49 8743 9616-55
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024