Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Schleching

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Postanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schleching.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53885595710Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53885595710Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8649 9889-0

    Fax: +49 8649 321

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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