Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Weil - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landsberger Str. 15
86947 Weil
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: hauptamt@weil.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/240738409849Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8195 9313-0
Fax: +49 8195 9313-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024