Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichstätter Str. 8

    85117 Eitensheim

    Postanschrift

    Eichstätter Str. 8

    85117 Eitensheim

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@eitensheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05218569788Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8458 3997-0

    Fax: +49 8458 3997-27

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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