Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Gaimersheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 3
85080 Gaimersheim
Kontakt
E-Mail: info@gaimersheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21664065561Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8458 3244-0
Fax: +49 8458 3244-13
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024