Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Markt Gaimersheim

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    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    85080 Gaimersheim

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    Marktplatz 3

    85080 Gaimersheim

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21664065561Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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