Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Nichtangebotene Leistungen

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    Hausanschrift

    Marienplatz 1

    82515 Wolfratshausen

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    Postfach 1460

    82504 Wolfratshausen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8812325824255Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8171 214-150

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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