Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29218401824Weiterführende Informationen im BayernPortal
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