Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Welden

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    86465 Welden

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    86465 Welden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-welden.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00329481831Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8293 699-0

    Fax: +49 8293 699-50

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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