Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mainstr. 15
97276 Margetshöchheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-margetshoechheim.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82996269804Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 46862-0
Fax: +49 931 46862-30
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024