Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Kies 8

    97264 Helmstadt

    Postanschrift

    Im Kies 8

    97264 Helmstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43440757795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9369 9079-0

    Fax: +49 9369 9079-90

    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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