Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Mömbris
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schimborner Straße 6
63776 Mömbris
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:20 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltung@moembris.bayern.de
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024