Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kahl a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Aschaffenburger Str. 1

    63796 Kahl a.Main

    Postanschrift

    Aschaffenburger Str. 1

    63796 Kahl a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr



    Notarsprechzeiten im Rathaus
    Mo 16:15 - 17:30
    (Tel. Vereinbarung notwendig: 06023 - 3205 0)

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kahl-main.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83886085604Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6188 944-0

    Fax: +49 6188 944-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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