Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kammerstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 10

    91126 Kammerstein

    Postanschrift

    Dorfstr. 10

    91126 Kammerstein

    Kontakt

    E-Mail: info@kammerstein.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84552747605Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 9255-0

    Fax: +49 9122 9255-40

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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