Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Postanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.

    Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-hesselberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93774088795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9835 9791-0

    Fax: +49 9835 9791-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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