Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Wassertrüdingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1146
91714 Wassertrüdingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-wassertruedingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38775523486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9832 6822-0
Fax: +49 9832 6822-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024