Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Dietenhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    90599 Dietenhofen

    Postfachadresse

    Postfach 8

    90597 Dietenhofen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@dietenhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19108644532Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9824 9206-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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