Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Heiligenstadt i.OFr.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@markt-heiligenstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20886176585Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9198 9299-0
Fax: +49 9198 9299-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024