Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Unterdietfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 6

    84339 Unterdietfurt

    Postanschrift

    Dorfplatz 6

    84339 Unterdietfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Sonderöffnungszeiten bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Wahlen Volks- und Bürgerentscheiden entnehmen Sie der Homepage der Gemeinde Unterdietfurt oder den entsprechenden Aushängen


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@unterdietfurt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10774319746Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8724 96525-0

    Fax: +49 8724 96525-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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