Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (092750141000): Ergänzung: Stadt Pocking

    Die genannte Leistung ist bei unserer Behörde nicht vorhanden!

    Ansprechpartner

    Stadt Pocking - Sonstiges

    Adresse

    Hausanschrift

    Simbacher Str. 16

    94060 Pocking

    Postfachadresse

    Postfach 1320

    94054 Pocking

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7208321579504Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8531 709-24

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (092750141000): Ergänzung: Stadt Pocking

    Fachlich freigegeben durch Stadt Pocking am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English