Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Eging a.See

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    94535 Eging a.See

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    94535 Eging a.See

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@eging.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24441940540Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24441940540Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8544 9612-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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