Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 29

    84061 Ergoldsbach

    Postfachadresse

    Postfach 1160

    84057 Ergoldsbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-ergoldsbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05885231789Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8771 30-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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