Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    94513 Schönberg

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    94513 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-schoenberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43329530820Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43329530820Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8554 9604-0

    Fax: +49 8554 9604-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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