Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Weil - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landsberger Straße 15

    86947 Weil

    Postanschrift

    Landsberger Str. 15

    86947 Weil

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch geschlossen
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@weil.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/240738409849Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8195 9313-0

    Fax: +49 8195 9313-30

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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