Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großmehring - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 10

    85098 Großmehring

    Postfachadresse

    Postfach 9

    85096 Großmehring

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0172204304518Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8407 9294-0

    Fax: +49 8407 9294-10

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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