Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Nersingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nersingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64219206650Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 7308 814-25
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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