Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Markt 3

    86845 Großaitingen

    Postanschrift

    Am Alten Markt 3

    86845 Großaitingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@grossaitingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25329656793Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25329656793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8203 9600-0

    Fax: +49 8203 9600-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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