Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Aichach

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 48

    86551 Aichach

    Postfachadresse

    Postfach 1110

    86542 Aichach

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@aichach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59109064441Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8251 902-0

    Fax: +49 8251 902-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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