Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Im Kies 8
97264 Helmstadt
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43440757795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9369 9079-0
Fax: +49 9369 9079-90
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024