Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Leinach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 23
97274 Leinach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechstunde des 1. Bürgermeisters: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@leinach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65663757627Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9364 8136-0
Fax: +49 9364 8136-29
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024