Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Werneck
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1265
97438 Werneck
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@werneck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73107566764Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024