Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Stadtlauringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97488 Stadtlauringen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97488 Stadtlauringen

    Kontakt

    E-Mail: info@stadtlauringen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97441079725Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9724 9104-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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