Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Haßfurt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1551
97432 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Verkehrsamt der Stadt Haßfurt: Zusätzliche Öffnungszeiten von Mai bis einschließlich Oktober: MO 12:00 bis 16:00 DI 12:00 bis 14:00 MI 12:00 bis 16:00 DO 12:00 bis 14:00 FR 12:00 bis 17:00 SA 10:00 bis 13:00
und nach Vereinbarung
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E-Mail: info@hassfurt.de
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