Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Weibersbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jakob-Gross-Str. 20
63879 Weibersbrunn
Kontakt
E-Mail: poststelle@weibersbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52996479759Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6094 9887-0
Fax: +49 6094 9887-11
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024