Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 12

    91719 Heidenheim

    Postanschrift

    Ringstr. 12

    91719 Heidenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hahnenkamm.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42774095794Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42774095794Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9833 9813-30

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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