Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Abenberg - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stillaplatz 1

    91183 Abenberg

    Postfachadresse

    Postfach 8

    91183 Abenberg

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@stadt-abenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2218343282218Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9178 9880-40

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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