Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Abenberg - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 8
91183 Abenberg
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@stadt-abenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2218343282218Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9178 9880-40
Fax: +49 9178 9880-80
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023