Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    SÜC Energie und H2O GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Bamberger Str. 2 - 6

    96450 Coburg

    Postanschrift

    Bamberger Str. 2 - 6

    96450 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: contact@suec.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/404074099798Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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