Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Betzenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Str. 5
91282 Betzenstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Postfiliale im Rathaus: Mo 09.00 - 12.00 Di 14.00 - 16.00 Mi 10.00 - 12.00 Do 15.00 - 18.00 Fr 09 - 12.00 Sa 10.00 - 11.00
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-betzenstein.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85774144783Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85774144783Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachliche Freigabe
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