Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gefrees
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 22
95482 Gefrees
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gefrees.bayern.de
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