Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstraße 3

    92431 Neunburg vorm Wald

    Postanschrift

    Kolpingstraße 3

    92431 Neunburg vorm Wald

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-neunburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69551802809Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0

    Fax: +49 9672 9205-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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