Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 10

    93087 Alteglofsheim

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 10

    93087 Alteglofsheim

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-alteglofsheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66996381780Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9453 931-0

    Fax: +49 9453 931-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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