Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Weiding

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    93495 Weiding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@weiding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33218373830Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9977 9411-0

    Fax: +49 9977 9411-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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